Als Vertreiber von Batterien oder Akkumulatoren sind wir gemäß § 12 Batterieverordnung verpflichtet, auf Folgendes hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkumulatoren nach Gebrauch zurück zu geben. Eine Entsorgung im Hausmüll ist nicht zulässig. Die Rückgabe kann durch Übersendung an uns erfolgen, ebenso ist eine Entsorgung in den Sammelbehältern der Verkaufsstellen in Ihrer unmittelbaren Nähe oder in kommunalen Sammelstellen kostenlos möglich. Wenn Sie Batterien oder Akkumulatoren an uns zurück senden, bitten wir um ausreichende Frankierung und Übersendung an uns (Anschrift finden Sie im Impressum und auf unseren Rechnungen). Auf Batterien, die Schadstoffe enthalten, befindet sich als Warnsymbol eine durchgekreuzte Mülltonne sowie die chemische Bezeichnung des Schadstoffes, zum Beispiel "Cd" für Cadmium. "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber.
Diese Hinweise finden Sie auch in den Begleitpapieren unserer Warensendungen oder in den Bedienungsanleitungen der Hersteller.
ACHTUNG !!! -- Hinweise zum Batteriepfand -- ACHTUNG !!!
Als gewerblicher Verkäufer sind wir nach § 6 Abs. 1 der Batterieverordnung (BattV) verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, sofern der Käufer der neuen Batterie beim Kauf keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Das Pfand wird bei Rückgabe einer Starterbatterie erstattet. Das Batteriepfand von 7,50 Euro ist neben dem Endpreis der Starterbatterie gesondert zu überweisen und wird nach Rücksendung der alten Batterie erstattet. Achtung !! Rücksendung von Säurebatterien ist unzulässig, da Gefahrgut. Bitte nehmt ggf. Kontakt auf.
Falls Ihr uns die fachgerechte Entsorgung der Altbatterie gemäß Batterieverordnung nachweisen könnt, entfällt das Batteriepfand. Bitte nehmt ggf. Kontakt mit uns auf. Wo Ihr Eure Altbatterie kostenfrei entsorgen lassen könnt, erfahrt Ihr auf Eurem Rathaus.
|